Für die Eltern
Elternarbeit
Zusammenarbeit mit den Eltern
Die wichtigsten Kooperationspartner sind die Eltern – Ohne Eltern geht es nicht!
Zum Wohle des Kindes ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der Eltern mit den pädagogischen Fachkräften unerlässlich. In regelmäßigen Gesprächen (mindestens einmal jährlich) informieren wir die Eltern über unsere Beobachtungen der kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklung jedes einzelnen Kindes. Durch Aufnahmegespräche und Elternabende, ebenso die Aushänge an der Eingangstür, werden Informationen über die pädagogische Arbeit unserer Einrichtung weitergegeben.
Es findet außerdem ein Elternabend zur Wahl des Elternbeirats statt. So entsteht eine stabile Verbindung zwischen Eltern, Erziehern und Kindern. Mitwirkungsmöglichkeiten sind auch verschiedene Angebote,
Aktivitäten, Elternabende und Feste.
Vernetzung
Unsere Kooperationspartner
- Katholische Kirchengemeinde St. Silvester Böhringen
- Evangelische Kirchengemeinde Rotenzimmern
- Narrenzunft Böhringen
- Freiwillige Feuerwehr Böhringen
- Musikverein „Harmonie“ Böhringen
- TSV Böhringen
- Frühförderstelle Rottweil
- Gesundheitsamt Rottweil
- St. Franziskus Heiligenbronn
- Zahnärztin Frau Dr. Weinmann
- Zahnprophylaxe Fr. Tedesco
- Wir bieten die Möglichkeit Praktikant(inn)en einen Einblick in unsere Einrichtung zu gewähren
Was die Füchse im letzten Kindergartenjahr erwartet
- Sprachtraining – Zugrunde für das Sprachtraining liegt uns das Würzburger Sprachtrainingsprogramm
- Experimente – Bei den Experimenten wollen wir dem Forschergeist der Kinder gerecht werden. Es lädt ein zum Forschen, Staunen und Entdecken.
Kooperation
- Kooperation Schule – Alle 3 Wochen besucht die Kooperationslehrerin der Grundschule die Füchse im Kindergarten. Für die Eltern findet ein Informationsabend an der Grundschule Dietingen statt.
- Kooperation Verkehrswacht – Einmal im Jahr besucht uns ein/e Polizist/in im Kindergarten
- Kooperation im Gemeindegeschehen – Mitwirkung am Seniorennachmittag
Versicherung
Die Kinder sind nach dem Sozialgesetzbuch 7 §2 und 8 Nr. 8a gesetzlich
gegen Unfall versichert …
- … auf dem direkten Weg zum und vom Kindergarten
- … während des Aufenthalts im Kindergarten
- … während aller Veranstaltungen des Kindergartens außerhalb des Kindergartens (Spaziergang, Waldtage, Feste etc.)
- Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob das Kind zu Fuß oder mit einem
Verkehrsmittel gebracht wird, und unabhängig von der Frage, ob das Kind den Weg im Rahmen einer Fahrgemeinschaft zurücklegt
Alle Unfälle, die auf dem Wege zum und vom Kindergarten eintreten, sind der Kindergartenleitung unverzüglich zu melden.
Für den Verlust, die Beschädigung und für die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen.
Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.